Die Bundesregierung hat in diesen Tagen ein neues Gesetz zur Regelung insbesondere der Fachkräfte-Zuwanderung beschlossen.
Als migrations- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg möchte ich nochmals betonen, wie wichtig es gerade für den Südwesten ist, ein modernes und verständliches Einwanderungsgesetz zu haben. Die Unternehmen im Land leiden weiterhin unter dem akuten Mangel an Arbeits- und Fachkräften – neben einer Wiederaufwertung der dualen Ausbildung und einem stärkeren Einbinden von Frauen in den Arbeitsmarkt ist die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte der erste Lösungsansatz.
Ich sehe nun unsere Landesregierung in der Pflicht, die Initiativen aus dem Bund schnellstmöglich konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen. Vor allem bei den bürokratischen Rahmenbedingungen und bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, die mitunter die größten Hürden für Arbeitnehmer und Unternehmen darstellen, hat das Land großen Gestaltungsspielraum.
Was wir hingegen nicht brauchen, ist wieder eine Hängepartie wie beim Chancen-Aufenthaltsrecht. Hier hat die Landesregierung, im Gegensatz zu beispielsweise Hessen oder Rheinland-Pfalz, keinen Vorgriffserlass erlassen. Das CDU-geführte Justizministerium mit Minisrerin Gentges darf hier nicht die Oppositionsrolle der Union im Bund auf unser Land übertragen und sinnvolle Gesetzesentwürfe blockieren oder unnötig verzögern.
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