21. Mai 2024

Marcel Gehrung
Pressesprecher

Landtag von Baden-Württemberg
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Der Landkreis Ludwigsburg hat es bereits beschlossen, in den Erstaufnahmestellen des Landes ist es bereits gute Praxis: Geflüchtete und Asylbewerber helfen bei der täglichen Arbeit in Ihren Unterbringungseinrichtungen mit, bspw. durch Reinigungsarbeiten oder in der Küche und Wäscherei. In der Vergangenheit wurde mehrfach von unterschiedlichen Stellen gefordert, Geflüchtete flächendeckend auch in den Folgeunterbringungen der Städte und Gemeinden zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Viele kommunale Mandatsträger äußern Bedenken, Bürgermeister und Landräte fürchten zu hohe Bürokratie und sagen es fehle angeblich an einer gesetzlichen Grundlage. Der Weil der Städter Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer hat deshalb das Justizministerium um eine rechtliche Klärung gebeten. Diese ergab, dass alle Voraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereits im Asylbewerberleistungsgesetz vorhanden sind. Scheerer fordert deshalb, dass dieser rechtliche Spielraum im Kreis Böblingen auch genutzt werden soll.

„Das Justizministerium hat nochmals ausführlich und übersichtlich dargelegt, was bei der Arbeitspflicht für Geflüchtete laut Asylbewerberleistungsgesetz möglich ist. Nach Paragraph 5 umfasst das vor allem Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Unterbringungseinrichtung aber auch Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Zuständig für die Bereitstellung und Überwachung dieser Tätigkeiten sind die Aufnahmebehörden – also Landkreise, Städte und Gemeinden – und ich denke, dass diese von den bereits bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen Gebrauch machen und Asylbewerber zu diesen Tätigkeiten verpflichten sollten“, erklärt Scheerer, der als migrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Ständigen Ausschuss des Landtags sitzt.

Das Argument vieler Bürgermeister und Landräte, dass solche Arbeitsgelegenheiten zu bürokratisch seien sieht Scheerer allerdings auch: „Die Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete müssen natürlich unbürokratisch und einfach zur Verfügung gestellt werden und manche Tätigkeiten, die bspw. schweres Gerät benötigen, mit dem man erstmal umfangreich geschult werden muss, werden sich dafür wohl nicht eignen. Aber andere unkomplizierte Tätigkeiten, wie schlicht die Reinigung der Unterkünfte oder das Mithelfen in der Küche, Wäscherei oder bei der Gartenarbeit, kann ohne großen Aufwand und ohne Bürokratie organisiert und überwacht werden und genau das wünsche ich mir, dass es auch in den Flüchtlingsunterkünften im Kreis Böblingen angewandt wird. Entgegen der Aussage mancher Bürgermeister oder kommunaler Entscheidungsträger braucht es dafür auch keine Gesetzesänderung und alle Voraussetzungen sind bereits gegeben.“

„Im Angesicht der großen Belastung der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung der weiterhin hohen Flüchtlingszahlen, kann dies für etwas Entlastung gesorgt werden. Und ich bin auch der Meinung, dass Geflüchtete, die den Schutzstatus in Deutschland genießen, so auch etwas an das Land zurückgeben können“, erklärt Scheerer. „Und es ist ehrlich gesagt der Bevölkerung auch nicht mehr vermittelbar, dass teilweise hohe sechsstellige Beträge für die Reinigung der Flüchtlingsunterkünfte durch Drittfirmen ausgegeben werden, wenn die untergebrachten Geflüchteten diese Arbeit auch selbst übernehmen könnten. Wir müssen hier pragmatischer handeln, um nicht den falschen Strömungen in unserer Gesellschaft und Demokratie noch mehr Stoff zum Aufregen und damit Rückenwind zu geben.“