Marcel Gehrung
Pressesprecher
Landtag von Baden-Württemberg
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Vor Teilnahme an Vereidigungen müssen erst mal die Vorwürfe gegen ihn ausgeräumt werden
Im Juni werden die Rekruten des ABC-Abwehrbataillons 750 „Baden“ und des Luftwaffenausbildungsbataillons Germersheim ihr feierliches Gelöbnis im Schloss Bruchsal ablegen und damit ihre besondere Verbundenheit zur Bundesrepublik Deutschland und ihrer Werte und Normen verdeutlichen. Auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, gegen den derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der unerlaubten und datenschutzwidrigen Herausgabe von Personalsachen in seinem Ministerium laufen, ist für die Veranstaltung als Vertreter der Landesregierung eingeplant. Aus Sicht des bundeswehrpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Landtag, Hans Dieter Scheerer, ist dies vollkommen inakzeptabel:
„Solange gegen Minister Strobl Ermittlungen laufen, kann er keiner Vereidigung der Bundeswehr beiwohnen“, sagt Scheerer (Wahlkreis Leonberg/Herrenberg/Weil der Stadt). „Die Vorwürfe wiegen schwer, mit der Weitergabe von Dienstgeheimnissen klar gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verstoßen und Ermittlungen gegen ihn selbst behindert zu haben“, erklärt Scheerer. Auf genau diese Prinzipien werden Soldatinnen und Soldaten während ihres feierlichen Gelöbnisses eingeschworen. „Das ist doch ein unmögliches Zeichen der Landesregierung und sie lässt hier jegliches Taktgefühl vermissen. Von den Soldatinnen und Soldaten wird tadellose Pflichterfüllung während ihrer ganzen Dienstzeit verlangt. Da darf das Land nicht mit von einer Spitzenperson repräsentiert werden, gegen die solche Dinge im Raum stehen“, so Scheerer.
Gegen Strobl und einen weiteren Mitarbeiter seines Ministeriums laufen aktuell Ermittlungen, da der Minister datenschutzrechtlich geschützte Dokumente aus einer Personalakte an einen Journalisten weitergegeben haben soll. Dabei handelt es sich um ein anwaltliches Schreiben im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ranghöchsten Polizeibeamten des Landes wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Dessen Anwalt hatte Strobl in besagtem Brief um eine persönliche Unterredung gebeten. Die FDP- und SPD-Fraktion im Landtag fordern daher Strobls Rücktritt.