Marcel Gehrung
Pressesprecher
Landtag von Baden-Württemberg
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Verteilungsschlüssel unfair für alle Kreise mit vielen Flüchtlingen
Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der migrationspolitische Sprecher, Hans Dieter Scheerer fordern von der Landesregierung eine faire Zuteilung der im Mai nach dem Flüchtlingsgipfel vom Bund zugesicherten Hilfen für die Länder, um die Kosten für die Versorgung Geflüchteter zu bewältigen.
Dazu Hans-Ulrich Rülke:
„Es kann nicht sein, dass in Baden-Württemberg die meisten Mittel um den Flüchtlingszustrom zu bewältigen, einfach nach Einwohnerzahl weiterverteilt werden, ohne die tatsächlichen Belastungen zu berücksichtigen. Denn die tatsächlichen Flüchtlingszahlen unterscheiden sich innerhalb Baden-Württembergs massiv. Ministerin Marion Gentges hat mir erst vor drei Wochen geschrieben, dass der Stadtkreis Pforzheim dreimal so viele Flüchtlinge hat, wie der Zollernalbkreis. Das bedeutet: Pforzheim müsste eine erheblich höhere Zuteilung erhalten, um das abzubilden. Auch die Stadtkreise Baden-Baden, Heilbronn und Ulm liegen erheblich über der Durchschnittsquote und müssten entsprechend stärker profitieren.“
Hans Dieter Scheerer:
„Wer beziffern kann, wie viele Flüchtlinge in welchem Kreis leben, der kann auch beziffern, welche Bedarfe wo herrschen. Dementsprechend müssen diese Bedarfe auch gewürdigt werden. Das wurde in der Vergangenheit auch schon besser bewerkstelligt. Etwa bei der Erstattung der Mehrbelastungen, insbesondere durch die Ukraine-Flüchtlinge im April. Damals wurde ein Verteilschlüssel verwendet, der sich stark an den Belastungen der Kreise und Kommunen orientiert hat. So sollte es auch sein. Die Zuweisungen müssen die Realität abbilden und nicht jene bestrafen, die am meisten machen.“
Hintergrund:
Die Zuweisungen für das 450 Millionen Euro schwere Paket zur Erstattung von Mehrbelastungen der Stadt- und Landkreise wurde im April in einem Schlüssel auf die Kreise aufgeteilt, der jeweils kreisbezogene Anteile für Ukrainerinnen und Ukrainer im Bereich des SGB II sowie in der vorläufigen Unterbringung beinhaltete (je 42,5 %) sowie einen kreisbezogenen Anteil der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber (15 %). Der jetzt vorliegende Verteilschlüssel legt 90 von 130 Millionen Euro nach der Einwohnerzahl fest, nicht nach der Zahl der in den jeweiligen Kreisen wohnhaften Flüchtlinge. Kreise mit überproportional hohen Flüchtlingsquoten wie Pforzheim (6,6 %), Baden-Baden (6,2 %), Heilbronn (4,8 %) oder Ulm (4,7 %), die den Landesschnitt von 3,2 % wesentlich übersteigen, bekommen demnach für höhere Belastungen für das Gros der Mittel die gleichen Zuweisungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl, wie Kreise, die unter dem Landesschnitt liegen.
Siehe dazu: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4771_D.pdf