Zuwanderung

Rahmenbedingungen für Abschiebungen von Straftätern endlich schaffen und durchsetzen

Die Beantwortung seines Antrags „Vorbereitungshandlungen für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien“ (Landtags-Drucksache 17/7251) kommentiert der migrationspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Hans Dieter Scheerer, wie folgt:

„Klar ist, wer als Asylbewerber in Deutschland oder Baden-Württemberg straffällig wird, muss sofort und ohne Verzögerung abgeschoben werden und unser Land verlassen. Wer sich nicht an unsere freiheitlich-demokratische Werte- und Rechtsordnung halten kann, hat seinen Schutzstatus bei uns verwirkt, das gilt auch für Geflüchtete aus Afghanistan oder Syrien. Deshalb fordern wir Freie Demokraten schon lange schnellere, unbürokratische und einfachere Asyl- und Abschiebeverfahren und ich appelliere an dieser Stelle nochmals nachdrücklich an das BAMF, das Bundesministerium des Inneren und auch die baden-württembergische Landesregierung, hier den dringend notwendigen Elan zu zeigen und die Rahmenbedingungen dafür unverzüglich zu schaffen. Vor allem letztere darf sich nicht immer hinter Forderungen gegenüber dem Bund verstecken, sondern muss Eigeninitiative zeigen, insbesondere bei der reibungslosen und effizienten Durchführung von Abschiebungen. Dass weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Abschiebungen vollzogen werden kann geht mit der Landesregierung heim und kann nicht auf vermeintliche Zuständigkeiten des Bundes geschoben werden.

Warum nutzt die Landesregierung außerdem nicht viel stärker die Möglichkeit, direkt aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in sichere Herkunftsstaaten abzuschieben? Laut der Beantwortung auf meinen Antrag ist das in weniger als 5% der Abschiebungen der Fall, unter anderem bei den sicheren Herkunftsstaaten Georgien und Moldau. Um Städte und Gemeinden, die für die kommunale Folgeunterbringung zuständig sind, zu entlasten und Reibungen bei Abschiebungen zu minimieren muss das Asylverfahren viel öfter bereits in der Erstaufnahme abgeschlossen und Abschiebungen vollzogen werden. Wenn die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sie auch nicht weiter aufwendig nach einem neuen LEA-Standort suchen, sondern kann es gleich lassen.“