Die Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg und damit auch die Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 vom Leonberger Krankenhaus an die BG Unfallklinik in Tübingen ist beschlossene Sache, spätestens seit dem 17.11.2022 als das Innenministerium um Staatssekretär Klenk dies offiziell kommuniziert hat. Das zugrundeliegende Gutachten für diese Entscheidung war damals zwar schon zwei Jahre alt, am Ende ging die Entscheidung aber ganz schnell. Gegenargumente oder Kritik wollte man im Innenministerium nicht hören. Bei der nun notwendigen europarechtlichen Ausschreibung der neuen Luftrettungsstandorte scheint sich das Ministerium nun aber mehr Zeit lassen zu wollen, wie ein Antrag des Weil der Städter Landtagsabgeordneten Hans Dieter Scheerer offenbart. Es scheint weder zu den Wertungskriterien noch zu anderen Modalitäten der Ausschreibungen Klarheit zu herrschen.
„Es ist doch beachtlich, mit welcher Vehemenz und am Ende auch Schnelligkeit Staatssekretär Klenk vergangenes Jahr die finale Entscheidung über die Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg gefällt hat. Allen konstruktiven Gegenargumenten zum Trotz wurde die Verlegung von Christoph 41 weg aus Leonberg beschlossen. Diese Entscheidungsfreude scheint er jetzt aber verloren zu haben, denn seit dem Herbst vergangenen Jahres wurden keine nennenswerten Fortschritte bei den europarechtlich notwendigen Ausschreibungen der neuen Standorte oder der Bewertungskriterien hierfür gemacht“, erklärt Scheerer.
Auf seine Anfrage (Landtagsdrucksache 17/4633) erklärt das Innenministerium, dass bisher für die seit den 1970ern historisch gewachsenen Luftrettungsstandorte im Land keine Ausschreibungen notwendig waren, man nun aber derzeit die Ausschreibungen für die bestehenden und künftigen Luftrettungsstandorte vorbereite. „Wenn man sich doch von Anfang an und gestützt auf dem Gutachten zur Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg so sicher war, mit den Verlegungen der Rettungshubschrauber die richtige Entscheidung zu treffen, hätte man doch bereits viel früher die Ausschreibungen vorbereiten können“, gibt Scheerer zu bedenken. „Auf meine Anfrage können aber nicht einmal konkrete Wertungskriterien für die Ausschreibungen genannt werden, obwohl die Ausschreibung von Luftrettungsstandorten in anderen Bundesländern bereits Gang und Gebe ist. Für mich stellt sich dabei auch die Frage ob es nicht doch noch ungeklärte Punkte gibt, die die Ausschreibungen und Verlegungen verzögern. Vielleicht ist die BG Unfallklinik in Tübingen doch nicht als Landeplatz geeignet und es bedarf noch großer baulicher Anpassungen oder die Lärmschutzsituation in Pattonville für Christoph 51 ist doch nicht für einen dauerhaften 24-Stundenbetrieb gegeben.“
„Wettbewerb belebt das Geschäft und die Ausschreibungen werden für eine gesunde Konkurrenz unter den Dienstleistern im Luftrettungswesen sorgen, auch durch die Öffnung für den europäischen Markt. Deshalb verstehe ich ohnehin nicht, warum man nicht viel früher Ausschreibungen vorgenommen hat“, sagt Scheerer weiter. „Die Argumente für die Verlegung mancher Standorte und natürlich vor allem von Christoph 41 überzeugen mich aber weiterhin nicht und ich werde das Gefühl nicht los, dass sich auch im Innenministerium Zweifel breitmachen. Vielleicht hätte man doch auf die Experten vor Ort hören sollen und es wäre besser gewesen, den Status Quo bei den Luftrettungsstandorten zu erhalten. Dafür ist es aber noch nicht zu spät und ich werde weiter auf Staatssekretär Klenk zugehen um Christoph 41 doch noch in Leonberg zu behalten.“
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