Marcel Gehrung
Pressesprecher
Landtag von Baden-Württemberg
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Am 2. April hat eine Wildtierkamera einen Wolf in Rutesheim im Landkreis Böblingen fotografiert. Das Umweltministerium vermeldet einen sicheren Wolfsnachweis, kann das Tier aber nicht genau identifizieren. Die Sichtung sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aber auch bei Landwirten mit Weidevieh für Aufsehen und Sorge. Auf finanzielle Hilfen, bspw. für zusätzliche Zäune, durch das Land können sie derweil nicht hoffen, da große Teile des Landkreises Böblingen, darunter auch Rutesheim, nicht im Fördergebiet Wolfsprävention liegen. Der Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer, in dessen Heimatstadt Weil der Stadt auch schon ein Wolf gesichtet wurde, kann das Vorgehen der Landesregierung und die Verharmlosung der möglichen Bedrohung durch die Raubtiere nicht nachvollziehen und fordert eine Ausweitung des Wolfspräventionsgebiets und eine Aufnahme der Tiere in das Jagdrecht.
„Die Landesregierung und vor allem Umweltministerin Walker hängen aus meiner Sicht weiterhin einer gefährlichen Wildtierromantik nach, die letztendlich Landwirte, deren Tiere und Lebensgrundlage und auch alle Bürgerinnen und Bürger gefährdet“, kritisiert der Weil der Städter Stadtrat. „Was für ein großes Problem eine mögliche weitere Ausbreitung des Wolfes und eine folgende Rudelbildung ist, bestätigen mir auch die Jäger im Kreis und die Kreisjägervereinigung. Es nur eine Frage der Zeit bis sich Rudel bilden und sich noch viele weitere Wölfe in der Nähe von Rutesheim oder Weil der Stadt ansiedeln und die Folgen für die Menschen und die Nutztierhaltung sind nicht abzuschätzen. Wir schlafen jetzt den Schlaf der Gerechten, bis es zu spät ist, die Wolfpopulation außer Kontrolle gerät und dann durch Nutztierrisse hohe Kosten entstehen und weiteres Geld in die Hand genommen werden muss um die Ausbreitung der Wölfe wieder einzudämmen.“
Scheerer fordert deshalb dringend eine Erweiterung des Fördergebiets Wolfprävention auf den gesamten Landkreis Böblingen, sodass Landwirte Kosten für Präventionsmaßnahmen finanziell geltend machen können und außerdem eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, sodass die Tiere bei einer Bedrohung durch Jäger entnommen werden können. Dies lehnte die Landesregierung im Sommer letzten Jahres auf Anfrage von Scheerer noch mit Verweis auf europarechtliche Bedenken ab.
„An rechtliche Vorgaben ist sich zu halten, das steht natürlich außer Frage“, sagt Scheerer, der selbst als Rechtsanwalt tätig ist. „Aber, wenn man will, kann man vieles möglich machen und die Landesregierung könnte ihren Spielraum bei der Ausgestaltung von europäischen oder bundesrechtlichen Vorgaben ausnutzen oder selbst auf den Gesetzgebungsprozess in Europa oder im Bundesrat hinwirken. Aber genau diesen Gestaltungswillen vermisse ich im Umweltministerium und es wird mehr Wert auf grüne Ideologien und die Fabel vom harmlosen Wolf, der doch glücklicherweise auch wieder in Baden-Württemberg ansässig ist, gelegt, als auf die ernstzunehmenden Sorgen und Nöte der Landwirte und Anwohner vor Ort. Ministerin Walker läuft allerdings Gefahr hier zur Großmutter im Grimm‘schen Märchen von Rotkäppchen zu werden, die dem Wolf auch zu sehr vertraut hat, bis er sie gefressen hat.“