Entlastung der Kommunen in diesen Zeiten ist dringend notwendig.
Zum Anfang Juni vorgenommen Rechtskreiswechsel, wonach ukrainische Geflüchtete schrittweise Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben sowie in die Zuständigkeit der Jobcenter fallen, äußert sich Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Der sehr kurzfristig umzusetzende Rechtskreiswechsel hat die Kommunen im Sommer unvorbereitet getroffen und vor riesige Herausforderungen gestellt. Die Geflüchteten sind plötzlich in die kommunalen Zuständigkeiten der Jobcenter gewechselt, doch bereits damals hatten die Kommunen mit der Unterbringung der Geflüchteten alle Hände voll zu tun. Das hat sich bis heute nicht gebessert. Im Gegenteil, die Lage hat sich noch weiter verschärft.
Daher fordern wir eine Abkehr vom Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Dies führt zu einer Entlastung der Kommunen und zu einer notwendigen Entlastung der Haushalte.“
Hierzu ergänzt Hans Dieter Scheerer, migrationspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:
„Deutschland bietet, bedingt durch den Rechtskreiswechsel, im EU-Vergleich die umfassendste Absicherung. Mit unserem Vorschlag werden alle Geflüchteten ungeachtet ihrer Herkunft auf einer gleichen Grundlage behandelt, die Kommunen sind mit deren Unterbringung bereits vollständig ausgelastet.
In Zeiten, in denen viele Leute mit Sorge auf ihre nächste Nebenkostenabrechnung blicken müssen, halten wir diesen Vorschlag für angemessen und notwendig.“
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